Tagesmütter/väter gehen ungeahnte Risiken ein


Nicht nur wer seine Kinder schwarz betreuen lässt, geht ein großes Risiko ein. Hat eine Tagesmutter keine ausreichende Versicherung, erhalten Eltern und Kinder im Fall der Fälle schlicht kein Geld.

Tagesmütter sind gefragt wie nie. Zwar haben Eltern mit Kindern unter drei Jahren seit August dieses Jahres einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Allerdings passen Anspruch und Realität längst nicht überall zusammen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass für 35 Prozent aller Kleinkinder ein Betreuungsplatz in Anspruch genommen wird. Doch ist das ein Durchschnittswert – und der ist trügerisch: Mancherorts, insbesondere in ländlichen Regionen, benötigen weniger als 35 Prozent der Kinder einen Platz.

Dafür sind es in Ballungsräumen vielfach 50 bis 60 Prozent. So gehen Fachleute davon aus, dass zum Jahresende bis zu 100.000 Eltern weiterhin ohne Betreuungsplatz für ihre Kleinen dastehen werden.

Eine gute – und vor dem Gesetz gleichwertige – Alternative zur Krippe ist für viele Eltern die Unterbringung der Kleinen bei einer Tagesmutter. "Der Rechtsanspruch gilt für Tageseltern und Kindertageseinrichtungen gleichermaßen", betont Hedi Wegener, Vorsitzende des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Gerade was Haftung und Versicherungsschutz betreffe, müssen Eltern und Tagesmütter hier jedoch genau aufpassen. Denn die Aufsicht über fremde Kinder bedeutet eine große Verantwortung.

Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden

Stefanie P. ist Tagesmutter. Die Würzburgerin hat sich selbstständig gemacht und betreut seit drei Jahren Kinder in kleinen Gruppen bei sich zu Hause. Sie ist gut im Geschäft – immer mehr Eltern melden sich bei der gelernten Kindergärtnerin, um ihre Kleinen betreuen zu lassen.

Passiert ist nur einmal etwas: "An dem Tag ist wirklich alles schief gelaufen", erinnert sich die Tagesmutter. Allerdings ging dann gleich einiges auf einmal zu Bruch: Ein Dreirad, ein Kinderarm – dazu kam ein Lackschaden am Auto des Nachbarn.

Doch bleibende Schäden trug keines der beteiligten Kinder davon. Damit hatten sowohl die Kleinen als auch Stefanie P. Glück im Unglück. Und für den Lackschaden am Auto kam die Haftpflichtversicherung der Tagesmutter auf. Doch nicht immer muss es so glimpflich ausgehen.

Horrorszenarien langjährige Pflege oder Schmerzensgeld

Auch wenn die Betreuerin noch so gut ist und gut aufpasst – passieren kann immer etwas. Unfälle können zudem mitunter bleibende Schäden verursachen. "Bleibt ein Kind nach einem Unfall länger oder dauerhaft geschädigt, kann dies für die Tagesmutter weitreichende finanzielle Folgen haben.

Neben den Behandlungskosten muss sie eventuell auch die Kosten einer langjährigen Pflege oder gar Schmerzensgeld aus eigener Tasche finanzieren. Um sich gegen solche Kosten abzusichern, ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Tagesmütter unerlässlich.

Dabei müsse insbesondere darauf geachtet werden, dass die Police auch wirklich die der Tagesmutter anvertrauten Kinder mit einschließt Sonst müsse sie unter Umständen mit ihrem privaten Vermögen für schwere Verletzungen und Folgeschäden aufkommen.

Das hat auch für Eltern und Kind Folgen. Denn sie bekommen nach einem Unfall unter Umständen keine Entschädigung.

Private Haftpflicht greift in der Regel nicht

Der Knackpunkt ist dabei häufig, ob die Tagesmutter gegen Bezahlung tätig ist. Aber, wer aus reiner Gefälligkeit die Kinder des Nachbarn oder von Freunden betreut, ist im Schadensfall durch seine private Haftpflichtversicherung abgesichert.

Betreut eine Tagesmutter den Nachwuchs jedoch gegen Bezahlung, ist sie bei den meisten Versicherern vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Wenn ein Kind ein anderes verletzt

Die Haftung einer Tagesmutter geht aber noch über Unfälle der von ihnen betreuten Kinder hinaus. Sie ist auch verantwortlich, wenn ein Kind das andere verletzt.

Der Grund: Kinder unter sieben Jahren haften nicht selbst für Schäden, die sie verursachen – sie sind deliktunfähig, wie es im Juristendeutsch heißt. Auch für Schäden, die das Kind beim Spielen etwa an geparkten Autos oder anderen Gegenständen verursacht, muss die Tagesmutter aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.

Was genau die Aufsichtspflicht umfasst, ist oft unklar

Wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, muss die Tagesmutter auch nicht für Schäden haften. Deshalb wehrt die Haftpflichtversicherung dann die unberechtigten Ansprüche gegebenenfalls auch vor Gericht ab. In solchen Fällen bleibt dann der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen – ein Kind, das jünger ist als sieben Jahre, kann schließlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden, genauso wenig wie dessen Eltern.

Wie stark eine Tagesmutter das ihr anvertraute Kind beaufsichtigen muss, um ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, ist allerdings nicht immer einfach zu sagen. Ist das Kind in einer Gefahr für sich oder geht von dem Kind eine Gefahr für andere Personen oder Sachen aus, so muss die Tagesmutter unmittelbar eingreifen.

Die Aufsichtspflicht richtet sich auch nach dem Alter und Charakter des Kindes. Diese mittelbare Aufsichtspflicht ist weitaus schwerer einzuschätzen, da eine Tagesmutter hier beurteilen muss, in welchem Alter welches Verhalten typisch für ein Kind ist.

Weil sich aber jedes Kind unterschiedlich schnell entwickelt, kommt dann noch als zweite Komponente der Charakter des Kindes hinzu. Den Charakter eines Kindes richtig einzuschätzen, ist oftmals sehr schwer. Eltern sollten ihre Tagesmutter daher zu Beginn des Betreuungsverhältnisses auf besondere Verhaltensweisen ihres Kindes aufmerksam machen.

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