Wie man sich als Tagesmutter / Tagesvater versichert

Tagespflegepersonen arbeiten selbständig. Bei Aufnahme der Tätigkeit besteht eine Meldepflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) und der Krankenversicherung (SGB V). Liegt das zu versteuernde Einkommen über 450,00 € (seit 01.01.2015), muss ein Beitrag an die Rentenversicherung entrichtet werden. Tagespflegepersonen, die nicht familienversichert sind, müssen sich freiwillig gesetzlich Kranken versichern.

Krankenversicherung

  • Tagespflegepersonen arbeiten selbständig. Bei Aufnahme der Tätigkeit besteht eine Meldepflicht bei der Krankenversicherung (SGB V). Tagespflegepersonen, die nicht familienversichert sind, müssen sich freiwillig versichern. Liegt das Einkommen über 450,00 € muss ein Beitrag an die Krankenkasse entrichtet werden. Bis zu einem durchschnittlichen steuerpflichtigen Einkommen von weniger als 450,00 € pro Monat ist es weiterhin möglich, über die Familienversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse beim Ehepartner versichert zu sein.
  • Bei einem höheren Einkommen müssen freiwillige Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Es wird dabei zwischen hauptberuflicher und nebenberuflicher Selbständigkeit unterschieden. Beispiel: Bei einem steuerpflichtigen Einkommen bis zu 945,00 € sowie der Betreuung von bis zu 5 Kindern kann ein Mindestbeitrag (Status: nicht hauptberuflich selbständig) gezahlt werden. Dieser liegt im Jahr 2015 bei monatlich ca. 165,00 €. Entscheidend für die Höhe des Beitrags sind allerdings auch andere – individuelle- Faktoren: private Krankenversicherung des Ehepartners, Einnahmen aus Kapitalerträgen, Einnahmen aus Vermietung/ Verpachtung oder Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. 
  • Tagesmütter und –väter können auch eine private Krankenversicherung abschließen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung (2015: 2,35%/ Kinderlose: 2,6%) werden in der Regel gemeinsam mit den Beiträgen zur Krankenversicherung erhoben.
  • Der Fachbereich Jugend und Bildung erstattet im Rahmen der Kindertagespflege entstandene, nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung seit 01.01.2009 zur Hälfte.*

Weitere Auskünfte erteilen die jeweiligen Krankenkassen.

Krankentagegeldabsicherung

  • Bis zum 21. Tag zahlt Ihnen das Jugendamt bei Krankheit weiter Ihr Betreuungsgeld
  • Ab dem 22. Werktag ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll.
  • Einige gesetzl. Krankenkassen bieten ein Krankentagegeld ab dem 22. Werktag an, manche erst ab dem 43. Werktag. Hier müssen Sie bei Ihrer Kasse nachfragen. Evtl. macht auch ein Kassenwechsel Sinn, damit Sie ab dem 22. Werktag versichert sind.
  • Alternativ lässt sich auch eine private Krankentagegeldversicherung ab dem 22. Werktag abschließen, welche meist günstiger ist!
  • Alternativ bietet sich auch noch eine Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung an. Ist die für die Firma so wichtige Person arbeitsunfähig auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalles, steht der Betrieb still. Ohne Ausfallversicherung bedeutet dies kein Gewinn für das Unternehmen.
    Was ist mit den fortlaufenden Kosten wie beispielsweise der Raummiete, den Gehältern oder den Leasingraten? Solche Kosten trägt der Unternehmer ohne ausreichende Absicherung nämlich selbst, aus eigener Tasche! Deshalb ist eine Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung durchaus als kostengünstige Alternative zum Krankentagegeld sinnvoll.

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Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)

  • Bei Aufnahme der Tätigkeit besteht eine Meldepflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Beitragshöhe orientiert sich am Gesamteinkommen. Tagespflegepersonen unterliegen der Rentenversicherungspflicht, wenn sie nach Abzug der Betriebskostenpauschale durchschnittlich mehr als 450,00 € zu versteuerndes Einkommen haben. Es sind dann insgesamt 18,7% des steuerpflichtigen Einkommens monatlich als Beitrag zu zahlen. (Stand 01.01.2015)
  • Eine private Altersvorsorge (z.B. Lebensversicherung) ersetzt nicht die Zahlung der Pflichtbeiträge an den Deutschen Rentenversicherung Bund.
  • Der Fachbereich Jugend und Bildung erstattet nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung seit 01.01.2009 zur Hälfte (max. Hälfte des gesetzlichen Mindestbeitrages). *

Unfallversicherung (SGB VII)

  • Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in der Wohlfahrtspflege liegt grundsätzlich eine Meldepflicht bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege) vor. Der Jahresbeitrag der gesetzlichen Unfallversicherung lag 2014 bei 106,71 €.
  • Der Fachbereich Jugend und Bildung erstattet diese Kosten gem. §23(2)3 SGB VIII in vollem Umfang.*
  • Nähere Informationen erhalten Sie bei der „Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg“.
  • Kinder in Tagespflege stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden (über Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand – Unfallkasse) und das Pflegeverhältnis dem Fachbereich Jugend und Bildung gemeldet ist.
  • Tagespflegepersonen, die dauerhaft nur Kinder einer Familie betreuen, müssen sich als Beschäftigte des elterlichen Haushalts bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (Unfallkassen) gesetzlich Unfall versichern lassen.
  • Für Tagespflegepersonen, die im Haushalt der Eltern Kinder betreuen (Kinderfrau), müssen die Eltern eine Betriebsunfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft abschließen (gesetzliche Pflicht).

Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Ihre Arbeitskraft ist im Beruf Ihr Kapital. Doch was in jungen Jahren selbstverständlich ist, kann sich während des Berufslebens schnell ändern. Ein Unfall, Allergien oder eine schwere Krankheit: Viele Ursachen können Sie aus dem Arbeitsleben reißen, das Einkommen fällt weg. Die staatlichen Leistungen sind gering. Wer nach 1961 geboren ist, erhält vom Staat gar keinen Ausgleich. Der richtige Versicherungsschutz ist essentiell, um im Fall einer Berufsunfähigkeit ein ausreichendes Einkommen zu haben.
  • Gerade wenn die Rente noch fern ist, kann eine Berufsunfähigkeit starke Auswirkungen auf Ihre Finanzen haben. Doch das muss nicht sein. Schutz bietet eine frühzeitig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung. Kommt es in der Folge zur Berufsunfähigkeit, zahlt die Versicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente aus. Sie wird bis zum Eintritt in die reguläre Rente fortlaufend gezahlt und ermöglicht dem Versicherten ein Leben auf dem gewohnten Niveau.

·        Ein Berufsunfähigkeitsversicherung-Vergleich spart Zeit und Geld

  • Wer die Lücke zur gesetzlichen Rentenversicherung schließen möchte, sollte seine Berufsunfähigkeitsversicherung sorgfältig auswählen. Um sich schnell und bequem einen Überblick über die Anbieter am Markt zu verschaffen und zu besten Konditionen abzuschließen, nutzen Sie am besten unseren Tarifvergleich. In unserem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich finden Sie alle Top-Anbieter im direkten Vergleich. Unser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
  • Unbedingt ist aber darauf zu achten, das als Tätigkeit auch die einer/s selbständigen Tagesmutter/-vater angegeben ist, da hier eine hinterlegte Kindergärtnerin etc. im Leistungsfall zu erheblichen Problemen führen kann.

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Haftpflichtversicherung

  • Personen, die im Auftrag der Eltern Kinder in Tagespflege gemäß § 23 SGB VIII betreuen, übernehmen für einen begrenzten Teil des Tages die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern. Damit haften Tagespflegepersonen für Schäden, die aus fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen.
  • Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Haftpflichtversicherung (§ 823 ff BGB) ist geregelt, dass derjenige, der einem Dritten vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, zum Ersatz verpflichtet ist.
  • Haftpflichtversicherungsschutz erfolgt für Tagespflegepersonen über

-     Sammelversicherung über das Jugendamt, sofern diese dies anbietet

-     einer Berufshaftpflichtversicherung
mehr dazu auf der Unterseite: Berufshaftpflicht für Tagepflege

Inhaltsversicherung

    • So wie die Hausratversicherung zu Hause, sichert die Inhaltsversicherung die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl ab. Zusätzlich können hier noch die Gefahren Elementar (Hochwasser, Erdbeben etc.) und Glas mit abgeschlossen werden.
    • Diese Absicherung sichert zum einen die Ausstattung der TPP`s ab wenn diese durch die o.a. Gefahren beschädigt, vernichtet oder entwendet werden und zum anderen ist die wichtige Betriebsunterbrechungsversicherung enthalten. Sollte nämlich z.B. durch einen Leitungswasserschaden die Räume des TPP nicht mehr nutzbar sein, so ist vielleicht über Wochen eine Betreuung der der Kinder nicht möglich und der Verdienstausfall vorprogrammiert. Hier würde ab dem 1. Tag die Kleinbetriebsunterbrechungsversicherung greifen.
    • Die zusätzliche Absicherung gegen Glasschäden ist bei Ladenlokalen, in denen TPP´s oft ihre Tagesstätte betreiben besonders bei großen Scheiben wichtig, da diese oft über die Gebäudeversicherung des Vermieters nicht mit eingeschlossen sind! (Vermieter fragen). Sollte dann z.B. durch Vandalismus die Scheibe beschädigt werden, trägt die TPP die kompletten Kosten.

      Rechtsschutzversicherung

      • Abzusichernde Risiken sollten hierbei sein der Berufsrechtsschutz, z.B.: Ärger mit Behörden wie dem Jungendamt und der Mietrechtschutz, z.B.: Ärger mit dem gewerblichen Vermieter für die Räumlichkeiten der Tagesmutter. Denn was viele nicht wissen sieht das Mietrecht für gewerbliche Räume teilweise ganz anders aus als das für den Wohnraum.
      • Des Weiteren sollte man darüber nachdenken, Strafrechtsschutz mit zu versichern. In dem „normalen“ Rechtsschutzpaket ist dies nicht enthalten. Straftaten werden vorsätzlich ausgeführt und vorsätzliche Handlungen deckt keine Versicherung ab. Also wenn einer TPP ein Kind ausversehen von der Wickelkommode fällt und die Mutter Strafanzeige erstattet, deckt dies nur die Erweiterung Strafrechtsschutz ab. Auch wenn dies offensichtlich nicht vorsätzlich geschieht ist, würde mit der Strafanzeige der Vorsatz automatisch unterstellt werden und somit nur der Strafrechtsschutz Deckung bieten.
      • Meistens ist es bei den Gesellschaften günstiger ein Komplettpacket (Berufs-/Privat-/Verkehrs-/Miet-Rechtsschutz) zu nehmen als nur Berufs- und Mietrechtsschutz gewerbl.
      • Auch ist eine Selbstbeteiligung von 150,- pro Schadenfall ratsam, da mit SB die Verträge deutlich günstiger werden. Die Versicherer wollen damit streitsüchtige Personen etwas du Luft aus den Segeln nehmen.
      • Leider versichern nicht alle Rechtsschutzversicherungen Tagespflegepersonen! Daher ist im Antrag unbedingt darauf zu achten, dass die Tätigkeit als selbständige Tagesmutter/-vater mit angegeben ist.

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