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Bei Lebensgefahr: Krankenkassen müssen auch nicht zugelassene Medikamente übernehmen
Gesetzliche Krankenkassen müssen bei potenziell tödlich verlaufenden Erkrankungen auch nicht zugelassene Arzneimittel übernehmen, wenn die herkömmlichen Maßnahmen keine Aussicht mehr auf eine...
07.05.2013 - Krankenkassen-direkt.de