News Detailansicht

Versicherungsombudsmann: Hilft bei Ärger mit der Versicherung

Es ist ärgerlich, wenn der Versicherer nicht so reguliert, wie es der Kunde erwartet. Wenn er zum Beispiel nach einem Unfall nicht zahlt, bei einem Einbruch­diebstahl nur die Hälfte des Schadens erstattet oder den Schadens­frei­heits­rabatt vom Vorversicherer nicht über­nimmt. Rund 17 300 Kunden waren im Jahr 2012 mit ihrem Versicherer unzufrieden und haben sich beim Ombuds­mann für Versicherungen beschwert. Jetzt hat der Ombuds­mann Bilanz gezogen.

 

18.05.13 - Artikel: Stiftung Warentest online