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Streit um Schadenfreiheits-Rabatt

Ein Kunde eines Kfz-Haftpflichtversicherers hat nach einem Schadenfall nur dann einen Anspruch darauf, dass sein Vertrag nicht zurückgestuft wird, wenn der Versicherer die Schadenregulierung nachweislich völlig unsachgemäß durchführt hat. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München vom 4. September 2012 hervor (Az.: 333 C 4271/12).

 

27.03.13 - Artikel: VersicherungsJournal