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Rechtsstreit um Privatarzt-Honorar

Wird eine medizinisch notwendige Operation nur von einem Arzt durchgeführt, der seine Dienste privat abrechnet, so ist ein gesetzlicher Krankenversicherer dazu verpflichtet, die Kosten der privatärztlichen Behandlung zu übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 19. März 2013 hervor (Az.: S 11 KR 1878/11).

 

26.03.13 - Artikel: VersicherungsJournal