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Unfall nach Schwindelanfall: Muss die Versicherung zahlen?

Unfälle nach einer Bewusstseinsstörung sind von der Versicherung nicht automatisch gedeckt. Daher muss die Unfallversicherung für die Folgen eines plötzlichen Schwindelanfalls nicht zahlen.

 

26.03.13 - Artikel: Verlag Versicherungswirtschaft