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Architektenhaftpflichtversicherung - Vorsicht bei unrichtiger Rohbaubescheinigung
Die AVB zur Architektenhaftpflichtversicherung enthalten eine sog. Pflichtwidrigkeitsklausel, wonach Ansprüche wegen Schäden, die der versicherte Architekt durch ein bewusst gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidriges Verhalten verursacht hat, ausgeschlossen sind.