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Kürzung ist unzulässig! BGH stärkt Verbraucherrechte bei Krankentagegeldversicherung

Versicherer dürfen beim Krankentagegeld die Leistung nicht heruntersetzen, wenn sich das Einkommen des Versicherten geändert hat. Zumindest nicht, indem sie sich auf Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung 2009 berufen. Die entsprechende Klausel dort hat der Bundesgerichtshof wegen Intransparenz nämlich jetzt für unwirksam erklärt.