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Berufshaftpflicht: Falschangaben zur Beitragsermittlung

Die Beiträge der meisten Berufshaftpflichtversicherungen werden nach den Umsätzen des Versicherungsnehmers (VN) berechnet. Hierzu muss der VN jährlich korrekte Angaben machen. Eine Klausel, die bei Falschmeldungen zur Umsatzhöhe eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Jahresbeitrags vorsieht, ist nach Meinung des Bundesgerichtshofs (BGH) unverhältnismäßig und somit nicht rechtens. Der VN wird demnach unrechtmäßig benachteiligt, die Vertragsstrafe ist eklatant zu hoch.

 

Opens external link in new window23.03.14 - Artikel: Versicherungsmagazin