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Haftpflichtversicherer darf im Versicherungsfall nicht auf Zeit spielen

Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf die Begleichung eines Schadens, der bei einem Autounfall entstanden ist, nicht unverhältnismäßig lang hinauszögern. Auch dann nicht, wenn sie noch keine Einsicht in die Ermittlungsakten hatte.

 

Opens external link in new window18.02.14 - Artikel: Haufe