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Mietkautionsversicherung - wann lohnt sich eine solche Police?

Die Situation: Ohne Mietsicherheiten gibt es häufig keinen Mietvertrag. Das Dilemma des Mieters besteht z. B. darin, dass der neue Vermieter schon die Kaution verlangt, der alte Vermieter die Kaution aber noch nicht ausgezahlt hat. So müssen Mieter oft drei bis vier Monate überbrücken, wenn der alte Vermieter die Kaution noch nicht ausgezahlt hat. Dann kann eine Mietkautionsversicherung günstiger sein als der Dispo-Zins, der anfällt, wenn man das Konto überzieht.

Und hinzukommt: Es entstehen zusätzliche Ausgaben. Ein Umzug in eine andere Stadt oder Wohnung kann teuer werden - doppelte Mietzahlung, Umzugsunternehmen, Lastwagenmiete, Umzugskartons, Möbelpacker, Benzingeld etc - dazu kommt noch der ganze Umstand und Aufwand, die Organisationsthematik, Ärger über beschädigte oder verloren gegangene Sachen und ganz zum Schluss auch noch eine Mietkaution.

Die Anbieter von Mietkautionsversicherungen werben bei den Mietern damit,

  • dass die Kaution nicht auf einen Schlag entrichtet werden muss,

  • der Mieter nicht sein Konto überziehen oder einen Kredit aufnehmen muss,

  • keine versteckten Kosten anfallen und

  • der Abschluss schnell vorgenommen werden kann.

Vorteile für den Vermieter:

  • Für Vermieter bestehe der Vorteil unter anderem darin, dass weniger Verwaltungsaufwand entstehe.

  • Wenn Mieter ausziehen, ohne zu renovieren, kann der Vermieter sich das Geld für den Handwerker bei der Versicherung wiederholen. Und die holt es sich dann vom Mieter wieder. Dieser kann also sehr wohl in die Verlegenheit geraten, in solchen Fällen zahlen zu müssen. Und den Beitrag für die Mietkautionsversicherung zahlt er zusätzlich.

Ein Versicherungsunternehmen also bürgt und erhält dafür als Gegenleistung eine monatliche Prämie. Mietkautionsversicherungen versprechen die Vermeidung solcher finanzieller Engpässe.

Doch lohnt sich eine solche Police überhaupt?

Kautionsversicherungen sind nichts anderes als Bürgschaften. Der Mieter bezahlt Jahresbeiträge dafür, dass der Versicherer dem Vermieter für drei Monatsmieten als Bürge zur Verfügung steht.

Zumindest die Mieter- und Eigentümerverbände raten zumeist davon ab. Die Eigentümerschutzvereinigung Haus und Grund in Berlin beispielsweise empfiehlt die klassische Barkaution oder die Verpfändung eines Sparbuchs. Damit hat man als Vermieter immer noch etwas in der Hand. Denn im Schadensfall müssen Vermieter Ansprüche gegenüber dem Mieter beim Anbieter der Mietkautionsversicherung geltend machen. Es wird dann zunächst die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüft.

Mieter sollten stets nachrechnen, was für sie am günstigsten ist. Denn eine Kaution bekommt der Mieter in der Regel zurück. Die Gebühr für eine Kautionsversicherung oder für eine Bankbürgschaft ist hingegen in jedem Falle weg. Insofern stellt die Mietkautionsversicherung für die Mieter eine Alternative dar, die gar keine Bankbürgschaft erhalten würden.

Preis: Bei einer Kautionshöhe von 1250,- EUR und einer Mietdauer von 5 Jahren beispielsweise sind etwa 60,- EUR pro Jahr anzusetzen.

Es gibt durchaus Alternativen:

  • Man kann dem Vermieter das Geld überweisen, und der legt es dann auf ein Kautionskonto. Das kann zum Beispiel ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto sein.

  • Oder aber der Mieter zahlt das Geld auf ein Sparbuch ein und verpfändet es dann an den Vermieter. Er händigt dem Eigentümer das Sparbuch aus und fügt eine Verpfändungsurkunde bei. Diese erhalten Mieter bei der Kontoeröffnung bei der Bank.

  • Mit einer Bankbürgschaft verbürgt sich die Hausbank für eine bestimmte Summe geradezustehen, wenn der Mieter als Schuldner ausfällt. Dafür fallen laufende Gebühren an.

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    Opens external link in new window16.06.2014 - Artikel versicherungspraxis24.de