Welche Zusatzversicherung ist sinnvoll für Ihr Kind?

Die Zusatzversicherung ist nicht nur ein Thema für Erwachsene. Auch für Kinder kann ein Zusatzschutz wichtig sein. Mit drei Policen können Sie Ihr Kind absichern.

 

Alle Eltern wünschen sich das Beste für ihre Kinder. Dazu gehört auch eine gute medizinische Versorgung für den Nachwuchs. Mit dem umfangreichen Schutz von drei Zusatzpolicen können Sie Ihr Kind absichern.

Privatpatient im Krankenhaus: Krankenzusatzversicherung

Es kommt nicht nur auf die Chefarztbehandlung an. Wichtig ist, dass sich Eltern an einen selbst gewählten Spezialisten wenden können. Auch die Kostenübernahme für das Rooming-in ist ein guter Zusatz. Denn zur schnellen Genesung der Kinder trägt neben Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer die Anwesenheit von Mama oder Papa bei. Kliniken bieten daher für Eltern das Rooming-In an. Die stationäre Aufnahme von Eltern berechnen die Kliniken extra und die Kosten entsprechen denen eines Mittelklasse Hotels.

Doch wer übernimmt die anfallenden Kosten? Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt für Kinder bis neun Jahre. Bei älteren Kindern leistet sie unter besonderen Umständen, die der behandelnde Arzt aber bescheinigen muss. Liegt nach dessen Ermessen keine Notwendigkeit vor im Krankenhaus zu bleiben, müssen die Eltern die Rechnung selber zahlen. Ein leistungsstarker Zusatzschutz übernimmt diese Kosten.

Ist man Alleinerziehend, gibt es vielleicht einen zusätzlichen Engpass: Wer betreut die Geschwisterkinder zuhause, wenn das kranke Kind in der Klinik ist? Müssen Sie einen Babysitter rufen, der für mehrere Tage einspringt, wird das Haushaltsbudget schnell knapp. Für diese Ausgaben kommt keine Krankenversicherung auf.

Haben Sie einen Zusatzschutz für Ihr Kind abgeschlossen, sind Sie klar im Vorteil. Ihr Kind ist als Privatpatient im Krankenhaus, die Krankenzusatzversicherung übernimmt das Rooming-in, je nach Tarif erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld um zusätzliche Kosten zu decken.

Weitere Vertrags-Bausteine

Ein zusätzlicher Baustein ist die Behandlung vom Chefarzt bei ambulanten Operationen. Immer öfter finden kleinere Eingriffe ambulant statt, ein stationärer Aufenthalt ist nicht notwendig. Zusatzversicherungen, die einen stationären Zusatzschutz haben, müssen nicht automatisch diese Behandlung erstatten. Auch Heilpraktiker-Leistungen können Sie als "Extra" in die Police einbauen. Aber Achtung: Wägen Sie genau ab, was Sie wirklich brauchen und was Luxus ist – jeder Zusatz wirkt sich auf den Beitrag aus.

Die Zahnversicherung

Zahnversicherungen rangieren auf der Skala der Zusatzversicherungen für Kinder weit oben. Sicherlich brauchen Kinder selten Zahnersatz wie Krone, Inlay oder Brücke. Aber die horrenden Kosten für kieferorthopädische Eingriffe lassen Eltern auf diese Police zurückgreifen. Die gesetzlichen Kassen erstatten bis das Kind 18 Jahre ist.

Aber wieviel, das hängt von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe ab. Die Gruppen reichen von eins bis fünf. Leichte und kosmetische Zahnfehlstellungen laufen unter der Indikationsgruppe eins und zwei. Behandlungen dieser Indikationsgruppen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Schwere Zahnfehlstellungen laufen unter den Indikationsgruppen drei bis fünf.

Die Behandlungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung – soweit eine wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung erfolgt. Extrawünsche, die über das Niveau der Krankenkasse hinausgehen, bezahlt nur ein guter und leistungsstarker Zusatzschutz.
Um sich bei Zahnzusatzversicherung zurechtzufinden und die richtige Police abzuschließen, sollte man unbedingt genau vergleichen und mehrere Angebote einholen.

Rechnen Sie mit einer Zahnspange für Ihr Kind? Rechtzeitig versichern!

A und O ist es, die Versicherung für die Kinder so früh als möglich abzuschließen. Denn ist erst einmal eine Zahnfehlstellung diagnostiziert und liegt ein Behandlungsplan vor, ist es für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung oft zu spät. Die Zahnzusatzversicherungen haben Wartezeiten in ihren Verträgen, die bereits geplante Behandlungen von der Leistung ausschließen.
Nur wenn Sie rechtzeitig den Zusatzschutz abgeschlossen haben, können Sie die finanzielle Unterstützung der Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Tipp: Haben Sie bei der Wahl Ihres Vertrags ein Auge auf die „Zahnstaffel“. Steht die im Vertrag, bedeutet es: Bis zu der Höhe übernimmt die Versicherung in den ersten Jahren diese Leistungen. Die Begrenzung der Kostenübernahme beschränkt sich in der Regel auf die ersten drei Vertragsjahre.

Nicht zu unterschätzen: Die Auslandskrankenversicherung

Reisen Sie in ein Land, das keinen ähnlichen Gesundheitsstandard wie Deutschland hat, sollten Sie unbedingt einen Auslandsschutz für Kinder abschließen. Die Versicherung übernimmt in der Regel bei unerwarteten Erkrankungen alle Rechnungen für ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente und sie zahlt auch den Rücktransport des Kranken – sofern medizinisch notwendig. Eine Auslandskrankenversicherung gibt es bereits für wenige Euro im Jahr. Und das für die ganze Familie. Besitzen Eltern schon vor der Familiengründung einen Vertrag, müssen sie auf eine Familienpolice umsatteln, Kostenpunkt: um die 20 Euro im Jahr.