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Unfallversicherung: Vorschäden schließen Kausalität nicht aus
In der privaten Unfallversicherung wird die Kausalität zwischen Unfall und Gesundheitsbeeinträchtigung allein durch das Vorhandensein von Vorschäden nicht ausgeschlossen. Darauf hat der BGH hingewiesen. Für einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsbeeinträchtigung genüge es, dass der Unfall an der eingetretenen Funktionsbeeinträchtigung mitgewirkt habe.