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Risikoselektion in der GKV tabu

Gesetzliche Krankenkassen dürfen bei der Werbung von Versicherten keine systematische Risikoselektion betreiben. Dies hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Frage der Fraktion Die Linke klargestellt. Demnach sind Zielgruppenvereinbarungen, die Prämien nur für die Werbung von Mitgliedern aus bestimmten Personenkreisen vorsehen, grundsätzlich unzulässig.

Opens external link in new windowArtikel 06.04.2016 - asscompact.de