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Risikoselektion in der GKV tabu
Gesetzliche Krankenkassen dürfen bei der Werbung von Versicherten keine systematische Risikoselektion betreiben. Dies hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Frage der Fraktion Die Linke klargestellt. Demnach sind Zielgruppenvereinbarungen, die Prämien nur für die Werbung von Mitgliedern aus bestimmten Personenkreisen vorsehen, grundsätzlich unzulässig.