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Steinschlag: Beweislast liegt beim betroffenen Pkw-Fahrer

Kann ein Pkw-Fahrer nicht nachweisen, dass die Beschädigungen seines Fahrzeuges durch Steinschläge eines anderen, vorausfahrenden Fahrzeuges verursacht wurden, mangelt es an einer grundsätzlichen Voraussetzung des Schadenersatzes, so dass ihm kein Anspruch zusteht. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg (LG Coburg, 02.12.2014 - 22 O 206/3) hervor.