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Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert – Was ersetzt die Versicherung im Schadensfall?

Wer sich darüber informiert, was die Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung im Schadensfall ersetzt, liest oft von Neuwert, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert. Was bedeutet dies aber genau für Sie in Sachen Entschädigung? Wir erläutern Ihnen diese Begriffe und verraten, was Sie von Ihrer Versicherung im Schadensfall erwarten können.


Hausratversicherung Neuwert Zeitwert © friendsurance

Der Neuwert

Der Neuwert einer Sache ist jener Betrag, den man aufbringen muss, um eine Sache neu zu kaufen.
Eine Hausratversicherung wird meist als Neuwertversicherung bezeichnet. Das heißt aber nicht, dass man grundsätzlich bei der Hausratversicherung das beschädigte Inventar zum Neuwert ersetzt bekommt. Der Neuwert ist eine Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des Zeit- und Wiederbeschaffungs- wertes.

Den Neuwert kann man im Schadensfall nur dann ersetzt bekommen, wenn das beschädigte Gerät zum Schadenszeitpunkt neuwertig ist. Je nach Gerät gibt es bei der Entschädigung vom Neuwert Abzüge für Verschleiß, Abnutzung und Alter.

Der Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist jener Wert, den man aufwenden muss, um eine Sache gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.

Beim Wiederbeschaffungswert spielen die aktuellen Anschaffungskosten für Neugeräte eine wichtige Rolle. Das heißt, wenn z. B. ein Röhrenfernseher durch ein versichertes Ereignis beschädigt wird, wird ein Zeitwert der geschädigten Sache ermittelt. Dieser Zeitwert kann bei Fernsehern höher sein als der Wert, mit dem man sich den Fernseher gleicher Art und Güte neu anschafft. Durch die technische Weiterentwicklung sinken die Preise für technische Geräte über die Jahre. Ein Röhrenfernseher mit 90 cm Bildschirmdiagonale kostete z. B. vor 10 Jahren 5000 €. Durch die Weiterentwicklung sind Röhrenfernseher aktuell nicht mehr erhältlich. Der günstigste Flachbildschirm mit den gleichen 90 cm Bildschirmdiagonale kostet heute 1000 €. Der Versicherte würde also im Schadensfall für den alten Röhrenfernseher einen Wert von 1000 € ersetzt bekommen.

Bei Antiquitäten steigt hingegen mit den Jahren der Wert der Sache meist, daher würden Sie hier wahrscheinlich einen höheren Wiederbeschaffungswert erhalten, um eine bestimmte Antiquität “gleicher Art und Güte zu erwerben.

Um einen exakten Wert zu ermitteln, prüft ein Sachverständiger bei jedem Schadensfall genau, welchen Wert man ausgeben müsste, um die Gegenstände neu zu beschaffen. Nach dieser Prüfung wird ein ermittelter Preis als Entschädigungs-grenze festgesetzt. Als Versicherter erhalten Sie genau diesen Betrag als Entschädigung.

Der Zeitwert

Der Zeitwert ist jener Wert einer Sache zum Zeitpunkt eines Schadensfalls. Der Zeitwert einer Sache basiert auf dem Neuwert, d.h. dem Betrag, der nötig wäre, um die Sache zum Schadenszeitpunkt neu zu erhalten. Hiervon werden aber zusätzlich Alter, Verschleiß und Abnutzung abgezogen. Wenn Sie z. B. ein neues Fahrrad für 1000 € erwerben und es nach drei Jahren gestohlen wird, dann zieht die Hausratversicherung für Verschleiß und Abnutzung einen bestimmten Prozentsatz ab. Dieser ist bei allen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich.

Haftpflichtversicherungen sind sogenannte Zeitwertversicherungen und erstatten im Schadensfall nur die Kosten zum Zeitwert. Eine Haftpflicht-versicherung zahlt nur den tatsächlich entstandenen Schaden und damit den Zeitwert einer beschädigten Sache. Im Falle einer beschädigten Kamera eines Dritten wird der Zeitwert ermittelt und ausgezahlt, niemals jedoch der Neuwert oder Wiederbeschaffungswert. Der Geschädigte kann sich also nicht erhoffen, dass die Haftpflichtversicherung des Verursachers ihm den Neuwert zurückerstattet.

Zeitwert bei der Elektronikversicherung

Bei einer Elektronikversicherung wird zunächst geprüft, ob der Schaden durch eine Reparatur behoben werden kann. Die dadurch entstehenden Kosten übernimmt die Versicherung bis maximal in Höhe des Zeitwertes und der Deckungssumme, die im Versicherungsschein vereinbart wurde. Wenn zu diesem Zeitpunkt der Neugerätekauf günstiger wäre als der Zeitwert, entscheidet die Versicherung, welche Kosten erstattet werden.

Der Zeitwert des Handys oder Tablets wird bestimmt durch den tatsächlichen Kaufpreis und das Alter des versicherten Gerätes. Wichtig ist bei der Handy- und Elektronikversicherung der Erwerbs-Zeitpunkt des Geräts, d.h. das Alter des Handys zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns (= Zeitpunkt der Online-Registrierung).

Für Geräte, die nicht älter als 3 Monate sind, beträgt der Zeitwert:

- in den ersten zwei Jahren 100 % des Kaufpreises
- im dritten Jahr 80 % des Kaufpreises
- im vierten Jahr 60 % des Kaufpreises
- ab dem fünften Jahr 40 % des Kaufpreises

Für Geräte, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns (= Zeitpunkt der Online-Registrierung) älter als 3 Monate sind, reduziert sich der Zeitwert pro Monat um 2 % maximal auf 40 % des Kaufpreises. Diese Angaben sind ca.-Werte. Bei jedem Anbieter fallen Sie unterschiedlich aus.

Hausratversicherung und Unterversicherung: Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

Damit die Versicherung im Schadensfall die entstandenen Kosten auch in voller Höhe übernimmt, ist es wichtig, bei Abschluss des Tarifes auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme (Deckungssumme) zu achten. Wenn ein Schadensfall eintritt und die Deckungssumme deutlich niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert, tritt eine Unterversicherung ein. In diesem Fall hat die Versicherung das Recht, die Leistung anteilig je nach Höhe der Deckungs- summe zu kürzen. Im Schadensfall wären Sie damit unterversichert und müssten erhebliche Kosten selbst tragen.

Der Unterversicherungsverzicht gilt dann als vereinbart, wenn Sie Ihre Versicherungssumme bei der Hausratversicherung nach der Quadratmeter-methode ermitteln lassen. Das bedeutet, dass jede Versicherung einen Versicherungswert je Quadratmeter Wohnfläche festlegt. Bei den meisten Versicherungen liegt dieser Wert bei 650 € pro Quadratmeter. Wenn man diese Versicherungssumme annimmt, wird die Versicherung im Schadensfall nicht auf Unterversicherung prüfen. Das heißt, die Versicherung zahlt den entstandenen Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme aus. Das heißt im Umkehrschluss: Ohne Unterversicherungsversicht wird die Versicherung prüfen, ob die Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Wert des Hausrats überein stimmt. Wenn die Versicherungssumme zu niedrig sein sollte, wird im gleichen Verhältnis von der Schadensumme abgezogen.

Bei der Hausratversicherung Unterversicherung vermeiden

Um diese Situation der Unterversicherung zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie als Versicherter bei sehr teuren Neuanschaffungen regelmäßig die Neuwert-Summe des gesamten Hausrates berechnen. Als Grundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme nehmen Sie den Wiederbeschaffungspreis ohne Abzug von Alter und Verschleiß.Vor allem durch Umzüge oder Familienzuwachs oder grobe Erweiterung des Hausrats wie Anschaffung eines hochwertigen Fahrrads kann sich der ursprüngliche Wert des Hausrates schnell erhöhen. Daher sollten Sie regelmäßig gemeinsam mit Ihrem Versicherungsvermittler und dem Versicherungsunternehmen prüfen, ob die Versicherungssumme Ihres Tarifs noch hoch genug ist und diese ggf. anpassen.

Der Versicherte sollte wissen, in welcher Höhe die Hausrat- und Haftpflicht-versicherung im Schadensfall Ersatz leistet. Bei bestimmten Schadensfällen ist es jedoch auch von Bedeutung, unter welchen Bedingungen ein Versicherungsschaden übernommen wird.