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Alkohol bei der Arbeit - Kein Versicherungsschutz bei Volltrunkenheit

Immer wieder kann es passieren, dass ein Mitarbeiter betrunken zur Arbeit kommt oder während der Arbeit Alkohol trinkt. Dass Alkoholkonsum die Arbeitsleistung beeinflusst weiß jeder, doch wie sieht es mit rechtlichen Konsequenzen aus?

Opens external link in new window05.02.2015 - Artikel: Haufe