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Kranken­versicherung: Wann die Kinder „gratis“ sind

Viele Eltern wünschen sich für ihr Kind den Schutz der gesetzlichen Kranken­versicherung. Denn der ist kostenlos, wenn die Voraus­setzungen einer Familien­versicherung vorliegen. Ist bei Eheleuten ein Partner privat versichert, hängt die beitrags­freie Familien­versicherung fürs Kind von seiner Einkommens­höhe ab. Ist die Familien­versicherung nicht möglich, muss das Kind freiwil­lig gesetzlich versichert werden. Oder die Eltern schließen für ihr Kind eine private Kranken­versicherung ab.

Opens external link in new window07.10.2014 - Artikel test.de