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Kredit­bearbeitungs­gebühren: Milliarden­urteil vom Bundes­gerichts­hof

Der Bundes­gerichts­hof (BGH) hat zwei verbraucherfreundliche Urteile zu Kredit­bearbeitungs­gebühren bestätigt. Damit steht jetzt fest: Kreditnehmern steht Erstattung von insgesamt bis zu 13 Milliarden Euro zu. Noch ist unklar, welche Regeln für die Verjährung gelten. Darüber urteilen die Bundes­richter erst später. test.de berichtet direkt aus Karls­ruhe und erklärt, wie sich Betroffene die Erstattung von Kredit­bearbeitungs­gebühren sichern und welche Forderungen sicher nicht verjährt sind.

Opens external link in new window14.05.2014 - Artikel test.de