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Urteil: Leistungsantrag gilt nach Untätigkeit der Krankenkasse als genehmigt

Gesetzliche Krankenkassen sind nach dem Gesetz verpflichtet, über beantragte Versorgungsleistungen innerhalb von drei Wochen zu entscheiden. Erfolgt in dieser Frist weder eine...

Opens external link in new window06.03.2014 - Artikel krankenkassen-direkt.de