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Urteil: Privater Krankenversicherer muss Lasik-Operation für Fehlsichtige zahlen

Fehlsichtige, die sich einer Lasik-Operation unterziehen, müssen den teuren Eingriff in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Eine Frau wollte das ändern und reichte die 3.500 Euro teure Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) ein. Die stellte sich quer – am Ende musste der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall entscheiden. Die bemerkenswerte Urteilsbegründung lesen Sie hier.

Opens external link in new window31.03.2017 - pfefferminzia.de