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BGH entscheidet : Kinder ohne Job müssen pflegebedürftige Eltern stärker unterstützen

Kinder, die kein eigenes Einkommen, aber Vermögen haben, müssen dieses für Unterhaltszahlungen an ihre Eltern im Pflegeheim einsetzen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Das bedeutet im Endeffekt: Eine eigene Altersvorsorge steht unterhaltspflichtigen Kindern ohne Job nicht zu.