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PKV: Kündigung nur mit Anschlussversicherung wirksam

Auch die Kündigung einer privaten Krankenversicherung wird nur mit dem Nachweis einer Anschlussversicherung wirksam. Auf die Nachweispflicht muss der Versicherer den Kunden hinweisen, hat jüngst der BGH entschieden.

Opens external link in new window27.01.2015 - Artikel: Versicherungswirtschaft Heute