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Urteil zur privaten Krankentagegeldversicherung: Anpassungsklausel zu Lasten des Versicherten bei sinkendem Nettoeinkommen unwirksam

Während sich der Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regelmäßig dem zuletzt erzielten Arbeitsentgelt anpasst, hat das OLG Karlsruhe nun einer privaten Krankenversicherung (PKV) die entsprechende Herabsetzung des Anspruchs bei sinkendem Einkommen untersagt.
Opens external link in new window20.01.2015 - Artikel krankenkassen-direkt.de