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Trotz falscher Angaben muss Versicherung zahlen
Nur wer bewusst falsche Angaben beim Abschluss einer Versicherung macht, erhält keine Leistungen. Fehlt die Absicht zu täuschen, kann der Versicherer keine Leistung verweigern. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigt.