News Detailansicht

Trotz falscher Angaben muss Versicherung zahlen

Nur wer bewusst falsche Angaben beim Abschluss einer Versicherung macht, erhält keine Leistungen. Fehlt die Absicht zu täuschen, kann der Versicherer keine Leistung verweigern. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigt.

Opens external link in new window19.09.2014 - Artikel asscompact.de