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Kreditbearbeitungsgebühren: Milliardenurteil vom Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei verbraucherfreundliche Urteile zu Kreditbearbeitungsgebühren bestätigt. Damit steht jetzt fest: Kreditnehmern steht Erstattung von insgesamt bis zu 13 Milliarden Euro zu. Noch ist unklar, welche Regeln für die Verjährung gelten. Darüber urteilen die Bundesrichter erst später. test.de berichtet direkt aus Karlsruhe und erklärt, wie sich Betroffene die Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren sichern und welche Forderungen sicher nicht verjährt sind.