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Rechtsstreit um Schlüsselverlust

Ein Mieter, der einen Schlüssel für eine Schließanlage verloren hat, ist seinem Vermieter gegenüber wegen des Austauschs der Anlage erst dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn die Anlage auch tatsächlich erneuert wurde. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. März 2014 entschieden und damit eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben (Az.: VII ZR 205/13).

 

Opens external link in new window06.03.14 - Artikel: VersicherungsJournal