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Steuerfrei: Rückzahlung des Einmalbetrags für vom Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung
Erhält der Ehegatte einen Teil des Einmalbetrags von der Versicherung erstattet, weil der andere Ehegatte verstorben ist, unterliegt der Erstattungsbetrag nicht der Erbschaftsteuer.