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Dreist geparkt
Ein Autofahrer, der verbotswidrig in zweiter Reihe parkt und dessen Fahrzeug deswegen von einem Überholenden beschädigt wird, muss einen Teil seines Schadens selber bezahlen. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München vom 26. März 2013 hervor (Az.: 332 C 32357/12).