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Unfallversicherung: Neubemessung der Invalidität
Der Versicherungsnehmer (VN) hat das Recht, im Invaliditätsfall den Grad seiner Behinderung bis zu drei Jahre nach Unfalleintritt jährlich neu ärztlich prüfen zu lassen und eventuell auch eine höhere Versicherungsleistung zu erhalten.
23.01.2014 - Artikel versicherungsmagazin.de