Versicherungskonzept für Hausverwaltungen

 

Hausverwaltungen müssen sich anders absichern als einfache Hausbesitzer. Sie benötigen ein Versicherungskonzept, das sowohl die Absicherung der Gebäude als auch die Absicherung der Hausverwaltungsmitglieder beinhaltet.

 

Wohngebäudeversicherung für Hausverwaltungen

Die Wohngebäudeversicherung für Hausverwaltungen übernimmt natürlich die grundlegenden Leistungen, die auch bei einer normalen Gebäudeversicherung gewährleistet sind. Das beinhaltet die Absicherung von Schäden, die durch

- Rohrbruch / Nässeschäden
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)
- Sturm / Hagel
- Unbemannte Gefahren
- Überschwemmung
- Rückstauschäden
- Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch

Glasversicherung für Hausverwaltungen

Im Versicherungsumfang sind in der Regel alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenverglasungen enthalten sowie die Erneuerung von Anstrichen und Malereien. Die Glasversicherung gehört zu den sogenannten „Allgefahrenversicherungen“, das bedeutet, sie sichert jegliche Ursachen für den Glasbruch ab.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Hausverwaltungen

Wenn Hauseigentümer ihre Pflichten verletzen, z. B. wenn nicht dafür Sorge wegtragen wird, dass der Gehweg bei Glätte oder Schnee geräumt wird, und ein Passant stürzt und sich dabei Verletzungen zuzieht, so leistet die Grundbesitzerhaftpflicht. Berechtigte Schadenersatzansprüche werden von der Versicherung bezahlt, unberechtigte Forderungen werden abgewehrt. Wenn die Sache vor Gericht geht, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Rechtsstreit.

 

Versicherungen für das Büro der Hausverwaltung:

  • Betriebshaftpflichtversicherung für Hausverwalter
  • Vermögenshaftpflichtversicherung für Hausverwalter
  • Inhaltsversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Elektronikversicherung mit optionaler Datenversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung für Hausverwalter

Bei der Verwaltung von Immobilien entstehen viele Risiken, die durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für Hausverwalter abgesichert werden können. Die Betriebshaftpflicht für Hausverwaltungen übernimmt die Zahlung von berechtigten Forderungen und wehrt unberechtigte Schadensforderungen ab. Die Haftung wird übernommen für Personen-, Sach-, sowie Vermögensschäden.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwaltungen

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwaltungen sichert die Tätigkeiten einer Hausverwaltung ab. Wenn der Hausverwalter einen Fehler begeht und eine dritte Person dadurch finanziell geschädigt wird, so übernimmt die Vermögensschadenhaftpflicht die entstandenen Kosten. Wichtig ist, dass bei Vertragsabschluss genaue Angaben über die Art der Tätigkeit gemacht werden, damit keine Versicherungslücken entstehen.

Inhaltsversicherung für Hausverwalter

Die Ausstattung der Räumlichkeiten der Hausverwaltung werden durch eine Inhaltsversicherung optimal abgesichert. Gesichert sind technische sowie kaufmännische Betriebseinrichtungen, inklusive aller darin befindlichen Gegenstände. Dabei werden beispielsweise Schäden abgesichert, die durch Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm Hagel oder durch Elementargefahren entstehen.