Berufshaftpflicht für Psychologen & Psychotherapeuten/in

 

Diagnostik komplex

Das Arbeitsumfeld von Psychologen ist von Komplexität und dem Wandel von Bewertungsgrundlagen und -voraussetzung geprägt. Dokumentationsschwierigkeiten bei der Forderung nach Objektivität sind im Arbeitsalltag oft vorhanden. Jedoch trägt das im Fall einer Schadenersatzforderung in Folge eines Behandlungsfehlers dem Kern der Forderung keine Minderung bei. Vielmehr werden Handlungen nötig, die die Integrität und die wirtschaftliche Situation des Psychologen betreffen.

Nicht selten werden in solcherlei Fragestellungen weitergehende Untersuchungen nötig.

Zweite Beurteilungen, Gutachten und häufig aufgestellte Vermögensschäden aus Verdienst- und Arbeitsausfällen bilden die Umgebung von Schadenersatzprozessen.

Hier ist eine Berufshaftpflichtversicherung wesentliche Grundlage für die Absicherung von Psychologen gegen Forderungen aus Schäden oder für die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen.

Weitreichende Folgen bei Fehlbeurteilung

Die Begutachtung von psychologischen Sachverhalten ist meist in größere Zusammenhänge eingebettet. In einigen Fällen haben sie gesellschaftliche, institutionelle und weitreichende persönliche Folgen. Ist hier in der Beurteilung ein Fehler unterlaufen, kann der Psychologe in Haftung genommen werden für alle Kosten, die aus diesem Fehler abgeleitet werden können.

Nötig ist hier eine detaillierte Bewertung der Vorwürfe, ein umfassender Ausgleich berechtigter Forderungen und eine Zurückweisung unberechtigter Ansprüche. Für den Psychologen übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung diese Leistungen.

Verkehrs- und Rechtspsychologie mit Folgen großer Tragweite, entsprechend großes Risiko

Speziell in der Begutachtung von Verkehrs- und rechtspsychologisch relevanten Situationen und Persönlichkeitsumständen sind direkte und gezielt benennbare Schadenquellen vorhanden, die bei Fehlleistungen zu Schadenersatzansprüchen führen. Die Berufshaftpflichtversicherung stellt hier weiterführende Gutachten bereit und vertritt weitgehend die kompensatorischen oder die Abwehrinteressen des versicherten Psychologen. Regressforderungen aus Verkehrsrechtsfällen sind wegen häufig verbundener Verdienstausfälle, die mit ersetzt werden müssen, wenn tatsächlich eine Fehlbewertung vorgelegen hat, mit besonderem Risiko versehen. Die Berufshaftpflichtversicherung stellt hier Rechtsschutz und Versicherungsschutz in der Deckungssumme.

Pflichtversicherung nach Landes- und Kammerrecht

Je nach konkretem Berufsbild ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Psychologen Voraussetzung für die Zulassung zur beruflichen Tätigkeit. Je nach Sachlage ist hier Landesrecht bindend und/ oder es gelten kammerrechtliche Bestimmungen. In den meisten Fällen sind dafür Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung des Psychologen formuliert. Sie werden im Vergleichsrechner detailliert dargelegt. Besonders Deckungssummen und Leistungsfälle sind benannt und mit Mindestwerten versehen.

Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung?

Versicherungsschutz bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit

Der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung gilt für den Psychologen in allen Bereichen seiner Berufsausübung. Für angestellte Psychologen, Tätigkeit im Öffentlichen Dienst oder ähnliche Anstellungsverhältnisse werden jedoch andere Versicherungsformen für die Absicherungsbedürfnisse angeboten. Demnach gilt die Berufshaftpflichtversicherung in der Hauptsache für selbstständige Psychologen und den Bereich der beruflichen Tätigkeit, der neben einem öffentlichen Anstellungsverhältnis durchgeführt wird.

Tätigkeitsfelder Diagnostik – Begutachtung – Intervention

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche von Dritten gegenüber dem Psychologen aus dem gesamten Spektrum seiner Tätigkeit. Dazu zählen vor allem die Bereiche Diagnostik, (forensische) Begutachtung von Personen, Verhaltensweisen und Sachverhalten bzw. Reaktionsmustern in komplexen Sachlagen, und der Bereich psychologischer Intervention.

Schadenersatzausgleich bei Forderungen nach vorgeworfenen Behandlungsfehlern

Hauptsächlich muss die Berufshaftpflichtversicherung den Psychologen von Forderungen freistellen, die aus Vorwürfen von Behandlungsfehlern resultieren. Dazu wird im Versicherungsvertrag eine entsprechende Deckungssumme vereinbart, bis zu deren Ausschöpfung je Schadenfall und Versicherungsjahr verfügt werden kann. Zusätzlich kann im Vertrag die Häufigkeit möglicher Schadenfälle je Versicherungsjahr festgelegt werden (in der Regel ein Vielfaches der Versicherungssumme, z.B. die 2- oder Mehrfachdeckung).
Wird eine Forderung an den Psychologen zu Unrecht erhoben, prüft die Berufshaftpflichtversicherung den Vorwurf und weist ihn ganz oder den entsprechenden Teilen der Nichtberechtigung gemäß zurück.


Was muss bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Psychologen beachtet werden?

Für die passende Absicherung muss eine ausreichende Deckungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung bereit stehen.

Richtwerte sind in der Regel der Patientenkreis, mögliche abschätzbare Risikofelder sowie statistische Werte bekannter Schadenfälle.

Die Deckungssumme bestimmt die Festlegung der Ratenhöhe wesentlich, gleichzeitig vermeidet sie Deckungslücken, für die der betroffene Psychologe selbst aufkommen müsste.

Mitversicherung von Angestellten und Berufspartnern

Partner in der Praxis und angestellte Mitarbeiter können in derselben Police versichert werden. Hier sollte auf eine entsprechende Anpassung der Deckung geachtet werden, da in der Regel das Risiko und die möglichen Schadensummen ansteigen mit der Zahl versicherter Personen.

Schäden, die die Berufshaftpflicht für einen Psychotherapeuten unter anderem absichert:

Ungenügende Aufklärung

Ein auf Psychotherapie spezialisierter Heilpraktiker behandelt einen Patienten mit Depressionen. Der Heilpraktiker nimmt an, dass ein homöopathisches Mittel hilft. Jedoch klärt er den Patienten nicht über alternative Therapien auf. Als sich die Beschwerden verschlimmern, konsultiert der Patient einen weiteren Heilpraktiker. Dieser ist der Ansicht, dass eine andere Behandlung Erfolg gezeigt hätte. Deshalb verlangt der Patient Schadensersatz von dem Heilpraktiker. Dessen Berufshaftpflicht zahlt bei einem berechtigten Anspruch oder wehrt eine unberechtigte Forderung ab.

Deplatzierter Stuhl

Eine angestellte Reinigungskraft wischt den Eingangsbereich einer Psychotherapiepraxis und verrückt dazu die Stühle im Wartezimmer. Dabei verschiebt sie ein Möbelstück an die Tür. Eine Patientin betritt die Praxis und stolpert über ein Stuhlbein. Bei dem Sturz bricht sie sich den Arm. Sie verlangt von dem Therapeuten Schmerzensgeld und die Erstattung der Behandlungskosten. Die Berufshaftpflicht des Psychotherapeuten, über die auch die Putzhilfe abgesichert ist, springt ein.

Schweigepflicht verletzt

Ein Psychologe behandelt ein minderjähriges Kind, für das die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Der Psychologe vermutet, dass der Junge darunter leidet, dass das Verhältnis zu dem Vater problematisch ist. Deshalb spricht er mit dem Vater. Allerdings holt er nicht zuvor die Erlaubnis der Mutter ein. Als die Mutter von der Unterredung erfährt, sieht sie die Schweigepflicht verletzt und macht Schadensersatzansprüche geltend. Da strittig ist, ob der Anspruch berechtigt ist, unterstützt die Berufshaftpflicht des Psychologen ihn im Rechtsstreit finanziell.

Scharfkantige Sprungfeder

Im Wartezimmer einer Psychotherapiepraxis setzt sich ein Patient auf das Sofa, um die Zeit zu überbrücken, bis die Therapiesitzung beginnt. Als er aufgerufen wird, steht er wieder auf. Allerdings hat sich sein Jackensaum in einer herausstehenden Sprungfeder verfangen und der Stoff reißt. Da sich die Jacke nicht so nähen lässt, dass der Riss nicht mehr zu sehen ist, fordert der Patient Schadensersatz. Die Berufshaftpflicht des Psychotherapeuten erstattet den Wert der teuren Jacke.

 

Profitieren Sie von unserem Rahmenvertragstarif!

 

Weitere relevante Versicherungen für Psychotherapeuten

  • Über die Inhaltsversicherung Praxisausstattung abgesichert werden – von der Patientenliege bis zum Inventar des Wartezimmers.
  • Ihre Prozess- und Anwaltskosten für Rechtsstreitigkeiten übernimmt die Betriebsrechtsschutzversicherung

Sie wünschen sich eine fundierte Auskunft zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf?

Sprechen Sie uns an. Ein Angebot ist kostenlos! E-Mail